Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Die Fakten im Überblick

Preis
14,90 € für die Bescheinigung als PDF per E-Mail. Zusätzlicher Postversand kostet 5,00 € mehr, also 19,90 € insgesamt, Druck und Versand inklusive. Alle Preise inkl. 19 % MwSt. Einmalig, keine versteckten Kosten.
Dauer
Deine Eingabe dauert etwa 3 Minuten. Danach ist dein Vermieter dran: Die Bestätigung dauert für ihn nur wenige Minuten.
So läuft es ab
Daten eingeben
Du füllst deine persönlichen Daten, die Mietdetails und die Kontaktdaten deines Vermieters aus.
Prüfen und bestätigen
Du prüfst deine Angaben samt E-Mail-Adresse in der Übersicht und bestätigst deine Handynummer mit einem SMS-Code.
Anfrage senden
Du siehst deine Anfrage an deinen Vermieter als Vorschau und schickst sie selbst ab: per E-Mail, per SMS oder mit deinem eigenen Messenger. Vorher bekommt dein Vermieter nichts.
Vermieter prüft und bestätigt
Dein Vermieter sieht die Angaben, kann sie bei Bedarf korrigieren und gibt die Bescheinigung mit eigenem SMS-Code und digitaler Unterschrift frei.
Bezahlen und erhalten
Vor dem Bezahlen siehst du, was dein Vermieter bestätigt hat, und eine Vorschau. Direkt nach der Zahlung bekommst du die fertige Bescheinigung als PDF per E-Mail, auf Wunsch zusätzlich per Post.
Die Rolle deines Vermieters

Wie die Prüfung funktioniert
Jede fertige Bescheinigung erhält einen einmaligen Prüfcode. Ein neuer Vermieter oder eine Hausverwaltung kann diesen Code unter mietnachweis.de/check eingeben und bekommt sofort angezeigt, ob die Bescheinigung echt ist, dazu gekürzt Vorname, Anfangsbuchstabe des Nachnamens und PLZ-Bereich. Die Prüfung ist kostenlos und beliebig oft möglich.
Rechtslage
Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben: Es gibt kein Gesetz, das ihre Ausstellung verlangt, und kein amtliches oder behördliches Formular dafür.
Der Bundesgerichtshof hat am 30.09.2009 entschieden (Az. VIII ZR 238/08), dass ein Vermieter nicht verpflichtet ist, seinem ehemaligen Mieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung auszustellen, die über eine Quittung für erhaltene Mietzahlungen (§ 368 BGB) hinausgeht. Eine solche Bescheinigung ist also freiwillig. Genau deshalb lohnt sich eine Bestätigung, die dein Vermieter mit wenig Aufwand per SMS-Code und digitaler Unterschrift geben kann.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs zu VIII ZR 238/08 (öffnet in neuem Tab). Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.
Datenschutz
Deine Daten und die deines Vermieters werden nach den Vorgaben der DSGVO verarbeitet und ausschließlich zur Erstellung und Prüfung der Bescheinigung genutzt. Details dazu stehen in unserer Datenschutzerklärung.
