Datenschutzerklärung
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Datenschutzerklärung
Hier erklären wir, welche personenbezogenen Daten wir verarbeiten, wenn Sie www.mietnachweis.de besuchen oder über uns eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung beantragen, bestätigen oder erstellen. Sie erfahren, wofür wir die Daten brauchen, an wen sie gehen, wie lange wir sie speichern und welche Rechte Sie haben. Grundlage sind die Datenschutz-Grundverordnung („DSGVO“), das Bundesdatenschutzgesetz („BDSG“) und das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz („TDDDG“).
Wer ist verantwortlich?
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist mietnachweis.de, Tobias Mattern (Einzelunternehmer), Bänschstraße 37, 10247 Berlin („mietnachweis.de“, „wir“, „uns“). Fragen zum Datenschutz beantworten wir gern unter datenschutz@mietnachweis.de.
Das Wichtigste in Kürze
- Wir verarbeiten die Daten, die wir für die Bescheinigung, die Bezahlung und einen sicheren Betrieb der Website brauchen. Statistik erheben wir nur, wenn Sie zustimmen.
- An Ihren Vermieter geht erst dann etwas, wenn Sie als Mieter die Anfrage nach der Vorschau selbst abschicken.
- SMS verschicken wir nur an Handynummern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. SMS mit Link an den Vermieter verschicken wir nur zwischen 8 und 20 Uhr, höchstens zwei je Anfrage. Einen Bestätigungslink zum Löschen, den Sie als Vermieter selbst anfordern, schicken wir sofort, auch außerhalb dieser Zeit.
- Statistik (Google Analytics und unsere eigene Reichweitenmessung) und die Messung, ob eine Google-Anzeige zu einer Bestellung geführt hat, laufen nur mit Ihrer Einwilligung. Personalisierte Werbung und Remarketing setzen wir nicht ein.
- Spätestens 12 Monate nach der Ausstellung reduzieren wir eine Bescheinigung auf wenige Prüfdaten ohne Personenangaben. Am Ende des dritten Kalenderjahres nach der Ausstellung löschen wir sie ganz.
- Ihre Daten können Sie selbst löschen: als Mieter unter mietnachweis.de/daten-loeschen (Ich bin Mieter), eine offene Anfrage ohne Bescheinigung direkt auf Ihrer Statusseite; als Vermieter unter mietnachweis.de/daten-loeschen (Ich bin Vermieter), über den Lösch-Link in unserer E-Mail oder im Vermieter-Konto.
Auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten wir Daten?
Bei jeder Verarbeitung nennen wir die Rechtsgrundlage. Diese vier kommen vor:
- Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO)
Sie haben uns erlaubt, Daten für einen bestimmten Zweck zu verarbeiten, zum Beispiel für die Statistik oder für eine Bitte um eine Bewertung per E-Mail. Eine Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
- Vertrag (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO)
Wir brauchen die Daten, um den Vertrag mit Ihnen zu schließen und zu erfüllen, also um Ihre Bescheinigung zu erstellen, abzurechnen und zu liefern.
- Rechtliche Pflicht (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO)
Ein Gesetz verpflichtet uns, zum Beispiel Rechnungen aufzubewahren oder Einwilligungen nachweisen zu können.
- Berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO)
Wir haben ein berechtigtes Interesse, das Ihre Interessen nicht überwiegt, zum Beispiel den Vermieter um seine Bestätigung zu bitten, Missbrauch zu verhindern oder Fehler zu beheben. Dieser Verarbeitung können Sie widersprechen (siehe „Ihre Rechte“).
- Welche Angaben Pflicht sind
Ohne bestimmte Angaben können wir keine Bescheinigung ausstellen. Vom Mieter brauchen wir Vor- und Nachname, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Handynummer, Anschrift, die Anschrift der Mietwohnung und den Mietzeitraum. Die Anrede ist freiwillig: Wählen Sie „Keine Angabe“, sprechen wir Sie ohne Anrede an. Vom Vermieter brauchen wir den Namen sowie die E-Mail-Adresse oder die Handynummer; eins von beiden reicht. Alles, was im Formular als freiwillig gekennzeichnet ist, können Sie weglassen.
Welche Daten verarbeiten wir?
Wenn Sie eine Bescheinigung beantragen
Als Mieter geben Sie Ihre persönlichen Daten (Anrede, Name, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Anschrift), die Angaben zur Mietwohnung (Anschrift, Mietbeginn und gegebenenfalls Mietende) und die Angaben zu Ihrem Vermieter ein. Ihre E-Mail-Adresse prüfen Sie vor dem Absenden in der Zusammenfassung, Ihre Handynummer bestätigen Sie mit einem SMS-Code. Rechtsgrundlage ist der Vertrag (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
Vorname und E-Mail-Adresse speichern wir, sobald Sie den ersten Schritt abschließen. Möchten Sie später weitermachen, speichern wir auf Ihren Wunsch auch Ihre bisherigen Eingaben und schicken Ihnen einen Link dafür. Schicken Sie die Anfrage nicht an Ihren Vermieter ab, löschen wir Ihre Angaben nach spätestens 14 Tagen ab dem ersten Schritt, auch wenn Sie Ihre Handynummer schon mit dem SMS-Code bestätigt haben.
Das Geburtsdatum fragen wir ab, weil unser Service nur für Volljährige gedacht ist und das Geburtsdatum zu den Angaben auf der Bescheinigung gehört.
Ihr Vermieter prüft die Angaben, kann sie korrigieren, vermerkt bei Bedarf offene Forderungen und bestätigt mit seiner Unterschrift und einem SMS-Code. Nach Ihrer Zahlung erstellen wir daraus die Bescheinigung als PDF und schicken sie Ihnen per E-Mail, auf Wunsch zusätzlich per Post.
Haben wir eine E-Mail-Adresse Ihres Vermieters, schicken wir ihm nach der Ausstellung einmal eine Kopie der Bescheinigung als PDF per E-Mail (siehe „Kopie der Bescheinigung an den Vermieter“). Darauf weisen wir Sie im Bestellschritt vor dem Bezahlen hin; dort können Sie mit einem Häkchen auch wählen, dass er keine Kopie erhält.
Zu den Nummern: Ihre Anfrage trägt bei uns intern eine Vorgangsnummer. Jede Bescheinigung hat eine Bescheinigungsnummer, die oben links auf der Bescheinigung steht. Bei neuen Bescheinigungen ist sie zugleich der 6-stellige Prüfcode, mit dem sich die Echtheit unter mietnachweis.de/check prüfen lässt; bei älteren Bescheinigungen sind es die letzten sechs Zeichen der Bescheinigungsnummer.
Über den Stand Ihrer Anfrage informieren wir Sie per E-Mail und zum Teil per SMS (siehe „Anfrage an den Vermieter“ und „SMS“).
Wenn Sie uns die Daten Ihres Vermieters geben, verarbeiten wir sie nur für diese Anfrage. Bitte geben Sie nur Daten an, die Sie dafür verwenden dürfen. Wie wir Ihren Vermieter informieren, steht im Abschnitt „Daten des Vermieters“.
Wenn Sie Angaben aus der kostenlosen Vorlage übernehmen
Auf unserer Ratgeberseite mietschuldenfreiheitsbescheinigung.de können Sie die kostenlose Vorlage ausfüllen und mit „Mit diesen Angaben weiter“ an uns übergeben. Ihr Browser schickt uns dann die Angaben für eine Person: Name, die Anschrift der Mietwohnung, Mietbeginn und gegebenenfalls Mietende, Art und Name Ihres Vermieters (nicht seine Anschrift) sowie Anrede, Geburtsdatum und Ihre jetzige Anschrift, soweit eingetragen. Dazu kommt ein fester Hinweis auf die Herkunft (Ratgeberseite, Vorlage). Cookies werden dafür weder gesetzt noch gelesen.
Wir legen daraus einen Entwurf an und geben Ihrem Browser einen einmaligen Code zurück. Er steht im Link hinter „#“ und wird erst an uns geschickt, wenn Sie die Angaben auf mietnachweis.de/start abrufen. Dort prüfen Sie die Angaben und übernehmen sie ins Formular; danach geht es weiter wie unter „Wenn Sie eine Bescheinigung beantragen“ beschrieben. Die Angaben im Entwurf löschen wir, sobald Sie sie übernommen haben, spätestens 30 Minuten nach dem Anlegen (die automatische Löschung der Datenbank kann wenige Minuten nachlaufen). Um Missbrauch zu begrenzen, zählen wir die Übergaben je IP-Adresse. Dafür speichern wir nur einen täglich wechselnden, nicht umkehrbaren Prüfwert der IP-Adresse und löschen den Zähler nach 10 Minuten.
Den Herkunftshinweis speichern wir zu Ihrer Anfrage und geben ihn bei der Zahlung als Kennzeichen ohne Angaben zu Ihrer Person an Stripe weiter. So sehen wir, wie viele Anfragen und Zahlungen über die Vorlage zustande kommen. Er wird mit der Anfrage gelöscht. An einer Bescheinigung bleibt er bei der Reduzierung auf Prüfdaten ohne Bezug zu Ihrer Person stehen und wird mit dem gesamten Datensatz gelöscht (siehe „Wie lange speichern wir Daten?“).
Rechtsgrundlage für Übergabe und Entwurf ist Ihr Wunsch, die Bescheinigung bei uns zu beantragen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Für die Missbrauchsbegrenzung und den Herkunftshinweis ist es unser berechtigtes Interesse an einem sicheren Dienst und daran, zu wissen, welche unserer Angebote zu Anfragen führen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Dem können Sie widersprechen (siehe „Ihre Rechte“).
Wenn Sie bezahlen
Wenn Sie eine Zahlung tätigen, wickeln wir sie über unseren Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Limited (1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, D02 H210, Irland) ab. Ihre Zahlungsdaten geben Sie in ein Zahlungsfeld von Stripe ein, das unsere Bestellseite direkt von Stripe lädt, oder auf der Bezahlseite von Stripe. Was Sie in das Zahlungsfeld eingeben, geht verschlüsselt unmittelbar an Stripe, nicht an uns. Bei PayPal, Klarna oder einer Bestätigung Ihrer Bank (3-D Secure) leitet Stripe Sie kurz auf die Seite des Anbieters weiter. Bei Apple Pay oder Google Pay geben Sie die Zahlung in der Wallet von Apple bzw. Google frei, die dabei Daten zur Zahlung erhalten. Stripe verarbeitet Daten teils als unser Auftragsverarbeiter und teils als eigener Verantwortlicher, etwa zur Erfüllung eigener gesetzlicher Pflichten und zur Betrugsprävention; insoweit gilt die Datenschutzerklärung von Stripe. Wir erhalten von Stripe Transaktions- und Zahlungsinformationen, zum Beispiel Betrag, Zeitpunkt, Zahlungsstatus, gewählte Zahlart sowie die im Bezahlvorgang angegebenen Kontaktdaten, aber keine vollständigen Karten- oder Bankzugangsdaten. Bei Zahlung mit PayPal oder Klarna werden Daten zusätzlich an diese Anbieter übermittelt (siehe „Empfänger und Dienstleister“). Rechtsgrundlage für unsere Übermittlung an Stripe ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung).
Innerhalb der Stripe-Unternehmensgruppe können Daten auch an Stripe, Inc. in den USA gehen. Grundlage dafür sind das EU-US Data Privacy Framework und ergänzend die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission.
Die Rechnung erstellen wir mit Billbee. Geben Sie im Bestellschritt eine abweichende Rechnungsanschrift an (zum Beispiel eine Firma) oder hinterlegen Sie als Vermieter eine im Vermieter-Konto, verwenden wir sie nur für die Rechnung und die Zahlung, nicht für die Bescheinigung oder den Brief. Sie wird mit den übrigen Daten der Bescheinigung auf Prüfdaten reduziert bzw. mit dem Vermieter-Konto gelöscht. Mit der Bestellung speichern wir, welche Fassung unserer Nutzungsbedingungen Ihnen im Bestellschritt angezeigt wurde und wann Sie zugestimmt haben, dass wir sofort mit der Vertragserfüllung beginnen. So können wir beides später nachweisen. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an diesem Nachweis (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Wenn Sie die Website besuchen
Beim Aufruf einer Seite speichert unser Webserver in Protokolldateien Ihre vollständige IP-Adresse, Datum und Uhrzeit, die aufgerufene Adresse, den Statuscode, die übertragene Datenmenge, die zuvor besuchte Seite und Angaben zu Browser und Betriebssystem. Wir brauchen diese Daten, um die Seite auszuliefern, Angriffe zu erkennen und Fehler zu beheben, nicht für Statistik oder Werbung. Die Protokolldateien löschen wir automatisch nach spätestens acht Tagen; nur bei einem konkreten Sicherheitsvorfall bewahren wir betroffene Einträge länger auf, bis er geklärt ist. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an einem sicheren Betrieb (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Website, Anwendung und Datenbank betreiben wir auf Servern der Hetzner Online GmbH (Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland) in deutschen Rechenzentren. Hetzner verarbeitet die Daten in unserem Auftrag.
Unsere Schriftarten liegen auf unserem eigenen Server. Beim Seitenaufruf baut Ihr Browser deshalb keine Verbindung zu Google Fonts oder anderen Schriftanbietern auf.
Für Adressvorschläge in unseren Formularen nutzen wir Google Maps Platform (Places) von Google Ireland Limited. Ihr Browser verbindet sich dabei nicht mit Google: Die Zeichen, die Sie in ein Adressfeld tippen, schickt unser Server an Google und gibt Ihnen die Vorschläge zurück. Ihre IP-Adresse und Cookies erhält Google dabei nicht. Google kann die Eingaben auch in den USA verarbeiten (EU-US Data Privacy Framework, Art. 45 DSGVO). Vorschläge fragen wir erst ab, wenn Sie mindestens 3 Zeichen eingegeben haben. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an einer komfortablen und fehlerärmeren Adresseingabe (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Das Formular funktioniert auch ohne Vorschläge: Sie können die Adresse einfach selbst eintippen.
Cookies und ähnliche Techniken
Was Cookies sind
Cookies sind kleine Dateien, die Ihr Browser speichert. Ähnlich funktionieren der lokale Speicher (localStorage) und der Sitzungsspeicher (sessionStorage) im Browser. Technisch notwendige Cookies setzen wir ohne Einwilligung (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG). Alle anderen setzen wir nur mit Ihrer Einwilligung (§ 25 Abs. 1 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO).
Technisch notwendig
Dazu gehören die Anmeldung im Vermieter-Konto („auth-token“ für 30 Minuten, „refresh-token“ für 7 Tage), der Schutz vor gefälschten Anfragen („csrf-token“ für 1 Stunde), Ihre Cookie-Auswahl („mn_consent“ für 13 Monate), die Sicherheits-Kennung „mn_device“ (30 Tage, siehe unten) und der Zwischenstand Ihres Formulars im Browser („mietstatus-tenant-form“). Beim Bezahlen setzt Stripe zur Betrugsprävention die Cookies „__stripe_mid“ (1 Jahr) und „__stripe_sid“ (30 Minuten).
Statistik (nur mit Einwilligung)
Google Analytics setzt die Cookies „_ga“ und „_ga_KP7SJQNDTS“ für bis zu 2 Jahre. Unsere eigene Reichweitenmessung nutzt eine zufällige Sitzungs-Kennung („mn_session“ für 30 Minuten) und speichert die Herkunft Ihres Besuchs im Browser. Einzelheiten stehen in den nächsten beiden Absätzen.
Google Analytics
Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir Google Analytics 4 von Google Ireland Limited (Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland). Google erfasst, welche Seiten Sie aufrufen, woher Sie kommen, wie lange Sie bleiben und mit welchem Gerät und Browser Sie unterwegs sind. Die Daten hängen an Cookie-Kennungen und sind deshalb nicht anonym. Ihre IP-Adresse wird gekürzt. Google-Signale und Werbepersonalisierung sind ausgeschaltet. Google speichert die Daten 14 Monate.
Haben Sie eingewilligt, melden wir einen abgeschlossenen Kauf zusätzlich von unserem Server an Google Analytics (Measurement Protocol), damit er auch dann gezählt wird, wenn Sie nach der Zahlung nicht zu uns zurückkehren. Übermittelt werden die Cookie-Kennung, die Sitzungs-Kennung aus dem Cookie „_ga_KP7SJQNDTS“, die Bestellnummer, das Produkt und der Betrag sowie, soweit vorhanden, der eingelöste Gutscheincode und der gewählte Versandweg (E-Mail oder Post), aber keine Namen oder Kontaktdaten.
Damit ein Kauf auch dann richtig zugeordnet wird, wenn Sie später auf einem anderen Gerät bezahlen (etwa über den Link aus unserer E-Mail), merken wir uns mit Ihrer Einwilligung die Cookie-Kennung und die Sitzungs-Kennung außerdem bei Ihrer Anfrage, wenn Sie sie beginnen. Haben Sie auf dem Gerät, mit dem Sie bezahlen, die Statistik abgelehnt oder widerrufen, melden wir den Kauf nicht. Diese Kennungen löschen wir 90 Tage nach Beginn der Anfrage. Haben Sie auch der Messung für Google Ads zugestimmt (siehe „Google Ads (Conversion-Messung)“), teilen wir Google Analytics beim Kauf mit, dass die Daten dafür genutzt werden dürfen.
Dabei können Daten an Google LLC in den USA gehen. Grundlage dafür sind das EU-US Data Privacy Framework und ergänzend die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission. Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), die Sie jederzeit in den Cookie-Einstellungen widerrufen können.
Google Ads (Conversion-Messung)
Mit Ihrer Einwilligung (Kategorie „Marketing“ in den Cookie-Einstellungen) messen wir, ob ein Besuch über eine unserer Anzeigen bei Google zu einer Bestellung geführt hat. So sehen wir, welche Anzeigen sich lohnen. Anbieter ist Google Ireland Limited (Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland).
Kommen Sie über eine Anzeige zu uns, enthält der Link eine Klick-Kennung von Google (gclid, gbraid oder wbraid). Diese Kennung speichern wir mit dem Zeitpunkt des Klicks und Ihrer Einwilligung in Ihrem Browser („mn_ad_click“) und, wenn Sie eine Bescheinigung beantragen, bei Ihrer Anfrage. Ohne Einwilligung speichern wir die Kennung nicht. Nach einem Kauf melden wir Google die Klick-Kennung, Zeitpunkt und Betrag des Kaufs und die Bestellnummer, damit Google die Bestellung der Anzeige zuordnen kann, auch wenn Sie auf einem anderen Gerät bezahlen. Namen, E-Mail-Adressen, Anschriften oder andere Angaben aus Ihrem Antrag übermitteln wir dabei nicht.
Haben Sie zusätzlich der Statistik zugestimmt, setzt Google Analytics dafür die Cookies „_gcl_au“ und „_gcl_aw“ (90 Tage). Personalisierte Werbung und Remarketing nutzen wir nicht.
Die Klick-Kennung löschen wir 90 Tage nach dem Anzeigenklick. Dabei können Daten an Google LLC in den USA gehen. Grundlage dafür sind das EU-US Data Privacy Framework und ergänzend die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission. Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, für das Speichern und Auslesen in Ihrem Browser § 25 Abs. 1 TDDDG), die Sie jederzeit in den Cookie-Einstellungen widerrufen können. Mit dem Widerruf löschen wir die Kennung in Ihrem Browser sofort.
Eigene Reichweitenmessung
Mit Ihrer Einwilligung messen wir zusätzlich auf unserem eigenen Server, welche Seiten aufgerufen werden: zufällige Sitzungs-Kennung, besuchte Seiten (ohne Parameter), Gerätetyp, Herkunft und UTM-Parameter sowie die Schritte im Antragsprozess (Vorgangsnummer, bei der Zahlung Betrag und Zahlart). IP-Adressen und Namen speichern wir dabei nicht. Die Einträge löschen wir nach 365 Tagen. Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Ausgenommen ist der feste Herkunftshinweis bei der Übernahme aus der kostenlosen Vorlage (siehe dort); er gehört ohne Einwilligung zur Anfrage.
Seitenaufrufe zählen ohne Cookies
Ohne Einwilligung zählen wir nur, wie oft jede Seite aufgerufen wird. Das erledigt unser Server selbst, sobald die Anfrage nach einer Seite bei ihm eintrifft. In Ihrem Browser läuft dafür kein Skript, wir setzen keine Cookies, speichern nichts auf Ihrem Gerät und lesen dort nichts aus (kein Zugriff im Sinne von § 25 TDDDG). Gezählt wird nur die Adresse der Seite, ohne Parameter und ohne Zugangs-Codes aus Links; Seiten mit einer Vorgangsnummer zählen wir nur als Seitenart, ohne die Nummer. Aus der Browserangabe, die jede Anfrage ohnehin mitbringt, leiten wir nur ab, ob ein Mobilgerät oder ein anderes Gerät die Seite geöffnet hat; die Browserangabe selbst speichern wir nicht. IP-Adresse oder eine Kennung verwenden wir für diese Zählung nicht. Gespeichert wird ausschließlich ein Zähler je Seite, Tag und Geräteklasse; einzelne Besuche lassen sich deshalb weder unterscheiden noch einer Person zuordnen. Die Zähler löschen wir nach 13 Monaten. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse, die Reichweite unseres eigenen Angebots zu kennen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Ihre Cookie-Auswahl
Beim ersten Besuch fragt unser eigenes Einwilligungs-Tool, welche Cookies Sie erlauben. Ihre Auswahl können Sie jederzeit über „Cookie-Einstellungen“ am Seitenende ändern oder widerrufen. Cookies können Sie außerdem in Ihrem Browser löschen oder sperren; manche Funktionen gehen dann nicht mehr.
Damit wir Ihre Einwilligung nachweisen können (Art. 7 Abs. 1 DSGVO), speichern wir zu jeder Auswahl: die gewählten Kategorien, die Version des Banners, Zeitpunkt, Browser-Familie und die Website. Ihre IP-Adresse speichern wir dabei nicht im Klartext, sondern nur gekürzt und als nicht umkehrbaren Prüfwert (Hash). Die Einträge löschen wir nach 36 Monaten. Rechtsgrundlage ist unsere Pflicht, Einwilligungen nachweisen zu können (Art. 6 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 DSGVO), und unser berechtigtes Interesse an diesem Nachweis (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Anfrage an den Vermieter: Prüfen und Senden
Wenn Sie als Mieter Ihre Anfrage anlegen, geht noch nichts an Ihren Vermieter. Im letzten Schritt sehen Sie genau die E-Mail und die SMS, die Ihr Vermieter bekommen würde. Sie wählen, ob wir ihm die Anfrage per E-Mail, per SMS oder auf beiden Wegen schicken. Sie können den Link stattdessen auch selbst schicken (siehe „Teilen über Ihre eigenen Apps“).
Auf Wunsch ergänzen Sie eine persönliche Zeile mit höchstens 300 Zeichen. Sie steht in der E-Mail an Ihren Vermieter und wird mit Ihrer Anfrage gespeichert, ebenso Zeitpunkt und Wege des Versands.
In der Anfrage-Mail an Ihren Vermieter erscheint Ihr Name als Absendername („Ihr Name über mietnachweis.de“), Antworten Ihres Vermieters gehen an Ihre E-Mail-Adresse.
Öffnet Ihr Vermieter seine Bestätigungsseite, speichern wir einmalig den Zeitpunkt (ohne IP-Adresse und ohne Gerätedaten) und zeigen ihn Ihnen auf Ihrer Statusseite. Die Linkvorschau eines Messengers zählt dabei nicht als Öffnen.
Haben Sie die Anfrage nach 2 Stunden noch nicht abgeschickt, erinnern wir Sie einmal per E-Mail. Hat Ihr Vermieter 24 Stunden nach dem Versand noch nicht bestätigt, schicken wir Ihnen einmal einen Tipp per E-Mail; nach 3 Tagen erinnern wir Sie noch einmal. Über Ihre Statusseite können Sie Ihren Vermieter erinnern: per E-Mail frühestens 24 Stunden nach der letzten E-Mail, per SMS frühestens 12 Stunden nach der letzten SMS, wenn wir keine E-Mail-Adresse des Vermieters haben.
Endet eine Anfrage ohne Bescheinigung, fragen wir Sie in der Abschluss-Mail freiwillig nach dem Grund. Klicken Sie einen Grund an, speichern wir ihn mit Ihrer Anfrage und werten ihn nur zusammengefasst aus; er wird mit der Anfrage gelöscht.
Ihr Vermieter hat ab dem Versand 7 Tage Zeit. Sobald er bestätigt hat, benachrichtigen wir Sie per E-Mail und SMS. Dann haben Sie 14 Tage Zeit zum Bezahlen; in dieser Zeit erinnern wir Sie nach einem und nach drei Tagen per E-Mail.
Rechtsgrundlage ist für Sie als Mieter der Vertrag (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), für Ihren Vermieter unser berechtigtes Interesse, ihn um die Bestätigung zu bitten (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
SMS: Codes, Links und Protokoll
- SMS-Codes
Mieter und Vermieter bestätigen ihre Handynummer mit einem 6-stelligen Code, den wir per SMS schicken. Die letzte Zeile der SMS (zum Beispiel „@mietnachweis.de #123456“) bindet den Code an unsere Domain: Ihr Telefon schlägt ihn nur auf mietnachweis.de zur Eingabe vor, nicht auf einer nachgemachten Seite. Den Code speichern wir nur als Prüfwert (Hash), er läuft nach wenigen Minuten ab.
- SMS mit Link an den Vermieter
Wählen Sie als Mieter den Versand per SMS, schicken wir Ihrem Vermieter einen kurzen Link zur Bestätigung (mietnachweis.de/v/…). Die SMS nennt Ihren Namen, damit er weiß, von wem die Anfrage kommt. Wir schicken höchstens zwei SMS je Anfrage, nur zwischen 8 und 20 Uhr deutscher Zeit und nie an Ihre eigene Nummer. Schicken Sie die Anfrage abends oder nachts ab, schicken wir die SMS am nächsten Morgen. Einen Bestätigungslink zum Löschen, den ein Vermieter unter mietnachweis.de/daten-loeschen selbst anfordert, und die SMS, mit der wir ihm die Löschung bestätigen, schicken wir dagegen sofort, auch außerhalb dieser Zeit (siehe „Daten des Vermieters“).
- SMS an den Mieter
Hat Ihr Vermieter bestätigt, schicken wir Ihnen einmal eine SMS mit einem kurzen Link zur Bezahlung (mietnachweis.de/s/…). Kommt eine E-Mail von uns nicht bei Ihnen an oder meldet jemand über „Nicht von dir?“, dass er die Anfrage nicht gestellt hat, schicken wir einmal je Anfrage eine kurze SMS mit einem Link, über den Sie Ihre E-Mail-Adresse prüfen können. Beide SMS verschicken wir nur zwischen 8 und 20 Uhr. SMS-Codes schicken wir zu jeder Uhrzeit, weil Sie sie selbst anfordern.
- SMS-Protokoll
Für die Kostenübersicht protokollieren wir jede versendete SMS ohne Telefonnummer und ohne Text: Art der SMS (Code, Link an den Vermieter, Zahlungshinweis oder Hinweis zur E-Mail-Adresse), Anzahl der abgerechneten SMS-Teile, Ländervorwahl (49, 43 oder 41), Erfolg und Zeitpunkt. Die Einträge löschen wir nach 400 Tagen. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an der Kontrolle der Kosten (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
- Versand
Die SMS verschicken wir über den Dienst SMSAPI (smsapi.com). Dafür übermitteln wir die Handynummer und den Text der SMS. Wir verschicken SMS nur an Handynummern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Daten des Vermieters
Ihr Mieter gibt uns Ihren Namen, gegebenenfalls Ihre Firma sowie Ihre E-Mail-Adresse und/oder Handynummer, damit wir Sie um die Bestätigung seiner Angaben bitten können. Die Daten stammen also nicht von Ihnen selbst, sondern von Ihrem Mieter. Wir nutzen sie nur für diese Anfrage und für die Bescheinigung, nicht für Werbung.
Wenn Sie mitwirken, verarbeiten wir zusätzlich Ihre Angaben im Bestätigungsformular (zum Beispiel Ihre Anschrift, Korrekturen und Vermerke zu Mietzahlungen), Ihre Unterschrift und die Handynummer, mit der Sie den SMS-Code bestätigen. Ihre Angaben erscheinen auf der Bescheinigung.
Rechtsgrundlage ist das berechtigte Interesse Ihres Mieters und unser eigenes (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO): Ihr Mieter möchte nachweisen, dass er seine Miete gezahlt hat, etwa für eine neue Wohnung, und wir möchten die Bescheinigung zuverlässig erstellen und prüfbar machen. Ob Sie mitwirken, entscheiden Sie selbst.
Bekommen Sie die Anfrage per E-Mail, enthält sie einen Link zu dieser Datenschutzerklärung und einen persönlichen Lösch-Link. Bekommen Sie die Anfrage per SMS oder direkt von Ihrem Mieter, finden Sie diese Informationen auf der Seite, die der Link öffnet.
Schickt Ihr Mieter die Anfrage an eine Adresse, die eine Hausverwaltung in ihrem Vermieter-Konto bestätigt hat (die Adresse eines Mitglieds oder eine bestätigte Eingangsadresse wie vermietung@…), sehen die Mitglieder dieser Hausverwaltung die Anfrage in ihrem Konto, also gegebenenfalls mehrere Mitarbeiter. Sie sehen dort Name der Mietpartei, Wohnung und Stand der Anfrage, nicht das Geburtsdatum. Rechtsgrundlage ist das berechtigte Interesse der Hausverwaltung, Anfragen im Team zu bearbeiten (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
- Ihre Informationen nach Art. 14 DSGVO auf einen Blick
- Verantwortlich: mietnachweis.de, Tobias Mattern, Bänschstraße 37, 10247 Berlin, datenschutz@mietnachweis.de.
- Daten: Name, gegebenenfalls Firma, E-Mail-Adresse und/oder Handynummer, später Ihre Bestätigung, Angaben zum Mietverhältnis und Ihre Unterschrift.
- Zweck: Sie um die Bestätigung zu bitten und die Bescheinigung zu erstellen.
- Rechtsgrundlage: berechtigtes Interesse Ihres Mieters an einem Nachweis seiner Mietzahlungen und unser Interesse an einer zuverlässigen, prüfbaren Bescheinigung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
- Empfänger: der Mieter, der die Bescheinigung beantragt hat, sowie die unten genannten Dienstleister.
- Quelle: die Angaben des Mieters.
- Speicherdauer: wie im folgenden Absatz und im Abschnitt „Wie lange speichern wir Daten?“ beschrieben.
- Ihre Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit und Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.
Die ausgestellte Bescheinigung speichern wir als PDF, verschlüsselt in unserer Datenbank, damit Download und erneuter Versand genau die ausgestellte Fassung liefern. Die Daten der Bescheinigung werden spätestens 12 Monate nach ihrer Ausstellung automatisch auf Prüfdaten reduziert. Dabei löschen wir alle Namen, Anschriften, Postleitzahlen und Kontaktdaten von Mieter und Vermieter, das Geburtsdatum des Mieters, den Mietzeitraum, die Bemerkung des Vermieters, die Unterschrift und die PDF-Dokumente. Als Prüfdaten verbleiben Bescheinigungsnummer, Prüfcode, Datum der Bestätigung, Dokumentart und Status; die Prüfung bestätigt dann nur noch die Echtheit der Bescheinigung, ohne Personenangaben. Daneben bleiben ohne Namen und Anschriften die Angaben zur Mietzahlung, aus denen sich die Dokumentart ergibt, und die Bestellangaben (zum Beispiel Betrag und Rechnungsnummer) gespeichert. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an der Prüfbarkeit der Bescheinigung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Am Ende des dritten Kalenderjahres nach der Ausstellung löschen wir den gesamten Datensatz automatisch.
Wer den Prüfcode einer gültigen Bescheinigung unter mietnachweis.de/check eingibt, sieht neben dem Prüfergebnis nur den Vornamen, den Anfangsbuchstaben des Nachnamens und den Bereich der Postleitzahl der gemieteten Wohnung (bei deutschen Postleitzahlen die ersten drei Ziffern, z. B. „041xx“) sowie das Datum der Bestätigung durch den Vermieter, nie die vollständigen Angaben. Bei Bescheinigungen mit Stand der Angaben zeigt sie außerdem diesen Stand und die vom Vermieter gewählten vorformulierten Vorbehalte (etwa zur Betriebskostenabrechnung oder Kaution); einen eigenen Vorbehalt des Vermieters nur als Hinweis, ohne Wortlaut. Ist die ausgestellte PDF gespeichert, zeigt die Prüfung zusätzlich den Anfang ihrer Prüfsumme (SHA-256). Sie enthält den Inhalt des Dokuments nicht im Klartext. Bei neueren Bescheinigungen zeigt sie außerdem den Prüfwert der Angaben. Das ist eine Prüfsumme (SHA-256) über die vom Vermieter bestätigten Angaben, darunter Namen, Geburtsdatum, Anschriften und, falls vorhanden, das Logo. Wir berechnen und speichern sie bei der Bestätigung; gekürzt steht sie auch auf der Bescheinigung. Weil der Prüfwert aus diesen Angaben entsteht, behandeln wir ihn als personenbezogenes Datum. Zweck ist, dass Empfänger die Bescheinigung prüfen können (Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f DSGVO). Wir speichern ihn, solange die Bescheinigung gespeichert ist, und löschen ihn, wenn wir die Bescheinigung auf Prüfdaten reduzieren. Nach einer Löschung oder der Reduzierung auf Prüfdaten bestätigt die Prüfung nur noch die Echtheit, ohne Personenangaben. Für die Prüfung selbst, also die Anzeige dieser Angaben gegenüber der prüfenden Person, ist Rechtsgrundlage das berechtigte Interesse an der Prüfbarkeit der Bescheinigung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Wer auf der Prüfseite eine PDF-Datei auswählt, lädt sie nicht hoch. Der Browser berechnet ihre Prüfsumme auf dem Gerät und sendet nur den Prüfcode und diese Prüfsumme an uns. Dateiinhalt und Dateiname verlassen das Gerät nicht. Wir vergleichen die Prüfsumme mit der gespeicherten Prüfsumme der ausgestellten PDF (und früherer Fassungen) und zeigen das Ergebnis an. Prüfcode und Ergebnis speichern wir dabei nicht.
Ihre IP-Adresse verarbeiten wir dabei auf zwei Wegen: Um das Durchprobieren von Prüfcodes zu bremsen, hält unser Server sie bis zu 15 Minuten im Arbeitsspeicher. Außerdem steht jeder Aufruf mit IP-Adresse in den Zugriffsprotokollen des Webservers, die wir nach spätestens acht Tagen löschen. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an einem sicheren und missbrauchsfreien Betrieb (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Sie können dieser Verarbeitung aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen (Art. 21 DSGVO).
Wird die Zahlung vollständig erstattet oder zurückgebucht, vermerken wir das an der Bescheinigung. Die Prüfung zeigt dann nur noch „nicht mehr gültig“, ohne Personenangaben.
Sie möchten nicht mitwirken? Dann löschen Sie Ihre Daten über den Lösch-Link in unserer E-Mail oder unter mietnachweis.de/daten-loeschen (Ich bin Vermieter) mit der E-Mail-Adresse oder Handynummer, an die die Anfrage ging (siehe „Löschen ohne Lösch-Link“). Sie können uns auch formlos an datenschutz@mietnachweis.de schreiben.
- Löschen ohne Lösch-Link
Unter mietnachweis.de/daten-loeschen (Ich bin Vermieter) geben Sie die E-Mail-Adresse oder Handynummer ein, an die die Anfrage ging. Nur wenn es dazu eine Anfrage oder Bescheinigung gibt, schicken wir Ihnen einen Bestätigungslink, per E-Mail an genau diese Adresse bzw. per SMS an genau diese Nummer. Die SMS schicken wir sofort, auch außerhalb von 8 bis 20 Uhr, weil Sie sie selbst anfordern. Der Link gilt 24 Stunden und lässt sich einmal nutzen; fordern Sie einen neuen an, gilt der ältere nicht mehr. Das Öffnen des Links löscht noch nichts; wir löschen erst, wenn Sie auf der Seite die Löschung auswählen und bestätigen.
Auf diesem Weg löschen Sie offene Anfragen, die Sie noch nicht bestätigt haben und deren Bezahlung noch nicht begonnen hat. Bestätigte Anfragen, Anfragen mit begonnener Bezahlung und bezahlte Bescheinigungen zeigt die Seite an, löscht sie aber nicht, weil Ihr Mieter sie braucht; die Seite sagt, warum, und nennt den Weg über uns. Nach der Löschung bestätigen wir sie Ihnen per E-Mail bzw. SMS und informieren Ihren Mieter, dass die Anfrage beendet ist. Jede so gelöschte Anfrage vermerken wir mit Zeitpunkt und Nummer der Anfrage im Sicherheitsprotokoll (siehe „Weitere Zwecke“, gelöscht nach 90 Tagen).
Gibt es zu Ihrer Eingabe keine Anfrage, verschicken wir nichts und legen nichts in unserer Datenbank an. Die Rückmeldung auf der Seite ist in beiden Fällen gleich, damit niemand über die Seite herausfinden kann, ob es zu einer Adresse oder Nummer Anfragen gibt. Damit niemand ein Postfach oder Handy mit Links überschüttet, zählt unser Server die Versuche je Adresse bzw. Nummer rund 15 Minuten lang im Arbeitsspeicher, nur als Prüfwert (HMAC) und nicht in der Datenbank.
Gibt es eine Anfrage, speichern wir zu dem Link: einen nicht umkehrbaren Prüfwert (Hash) des Links, einen mit einem geheimen Schlüssel gebildeten Prüfwert (HMAC) Ihrer E-Mail-Adresse bzw. Handynummer, ob der Link per E-Mail oder SMS ging, die Nummern der zugeordneten Anfragen und Bescheinigungen sowie wann der Link erstellt wurde, abläuft und benutzt oder durch einen neuen ersetzt wurde. Auch das sind personenbezogene Daten. Wir brauchen sie, damit nur löscht, wer die Adresse bzw. Nummer nutzt, an die die Anfrage ging, damit nur Einträge gelöscht werden, die weiterhin zu ihr gehören, und damit je Adresse bzw. Nummer nur ein Link gilt. Außerdem zeigen wir damit an, ob ein Link abgelaufen, ersetzt oder schon benutzt ist, können Missbrauch erkennen und nachweisen, ob und wann gelöscht wurde. 7 Tage nach Ablauf des Links löschen wir diese Angaben automatisch.
Den Link und die Bestätigung der Löschung verschicken wir per E-Mail über Google Workspace (Google Cloud EMEA Limited) bzw. per SMS über SMSAPI (LINK Mobility Poland sp. z o.o.). Beide verarbeiten die Daten in unserem Auftrag (Art. 28 DSGVO); mehr dazu, auch zu einer möglichen Übermittlung in die USA, unter „Empfänger und Dienstleister“.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit Art. 12 Abs. 2 und 6 sowie Art. 17 DSGVO: Wir müssen Ihnen die Löschung erleichtern und dürfen uns vergewissern, dass sie wirklich von Ihnen kommt. Soweit dieser Weg über die gesetzliche Pflicht hinausgeht, stützen wir ihn hilfsweise auf unser berechtigtes Interesse an einer sicheren, missbrauchsfesten Löschung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Dem können Sie widersprechen (Art. 21 DSGVO); Ihre weiteren Rechte und Ihr Beschwerderecht bei einer Aufsichtsbehörde finden Sie unter „Ihre Rechte“.
Statt über die Seite können Sie die Löschung auch formlos per E-Mail an datenschutz@mietnachweis.de verlangen.
Kopie der Bescheinigung an den Vermieter
Ist eine Bescheinigung, die ein Mieter beantragt hat, bezahlt und an ihn ausgeliefert, schicken wir dem Vermieter einmal eine Kopie als PDF per E-Mail an die Adresse aus der Anfrage. Die Kopie ist genau die Datei, die der Mieter erhalten hat. Die E-Mail nennt dazu Dokumentart, Name des Mieters, Anschrift der Wohnung, Datum der Bestätigung und den Prüfcode. Haben wir keine E-Mail-Adresse des Vermieters oder hat der Mieter der Kopie widersprochen, gibt es keine Kopie. Bestellt ein Vermieter die Bescheinigung selbst über sein Vermieter-Konto, bekommt er sie mit seiner Kaufbestätigung per E-Mail und kann sie jederzeit in seinem Vermieter-Konto herunterladen. Im Testmodus verschicken wir keine Kopie.
Daten: der Inhalt der Bescheinigung, also die Angaben zu Mieter, Wohnung und Mietzahlungen, die der Vermieter selbst geprüft, bestätigt und unterschrieben hat, einschließlich seiner Unterschrift. Neue Daten erhält er dadurch nicht.
Zweck: Der Vermieter soll für seine Unterlagen wissen, was in seinem Namen und mit seiner Unterschrift ausgestellt wurde, und Missbrauch erkennen können, etwa eine Bescheinigung, die er so nicht bestätigt hat.
Rechtsgrundlage ist das berechtigte Interesse des Vermieters an diesem Nachweis und unser Interesse an einem nachvollziehbaren, missbrauchssicheren Ablauf (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Die Interessen des Mieters überwiegen nicht, weil der Vermieter nur Angaben erhält, die er selbst bestätigt hat, und weil wir den Mieter vor dem Bezahlen darauf hinweisen. Mieter können dieser Weitergabe widersprechen (Art. 21 DSGVO, siehe „Ihre Rechte“). Am einfachsten geht das im Bestellschritt vor dem Bezahlen: Direkt beim Hinweis auf die Kopie steht das Häkchen „Keine Kopie an meine Vermieterin senden“ bzw. „Keine Kopie an meinen Vermieter senden“. Es ist nicht vorausgewählt. Setzen Sie es, schicken wir keine Kopie; eine Begründung brauchen wir dafür nicht.
Den Zeitpunkt des Versands speichern wir an der Bescheinigung, damit wir keine zweite Kopie verschicken. Einen Widerspruch speichern wir mit Zeitpunkt an der Anfrage und beim Bezahlen an der Bescheinigung, damit wir ihn beachten und nachweisen können. Beide Vermerke entfallen mit der Reduzierung auf Prüfdaten oder einer Löschung. Eine Archivkopie dieser E-Mail legen wir nicht an.
Bestätigt Ihr Vermieter Ihre Angaben in seinem Vermieter-Konto statt über den Link in unserer E-Mail, sehen alle Mitglieder seiner Organisation (Inhaber und Mitarbeiter) dort Ihren Namen, die Wohnung, das Datum und den Stand der Bescheinigung. Nach Ihrer Zahlung können sie dort auch die PDF-Kopie abrufen, es sei denn, Sie haben der Kopie vor dem Bezahlen mit dem Häkchen widersprochen; Name, Wohnung, Datum und Stand bleiben dann trotzdem sichtbar. Sichtbar ist der Eintrag, bis wir die Anfrage auf Prüfdaten reduzieren oder löschen (Fristen unter „Wie lange speichern wir Daten?“). Rechtsgrundlage und Widerspruchsrecht sind dieselben wie beim Versand der Kopie.
Wenn Ihr Vermieter die Bescheinigung für Sie erstellt
Vermieter mit einem Konto bei uns können eine Bescheinigung selbst erstellen, ohne dass Sie als Mieter eine Anfrage stellen. Ihre Daten stammen dann nicht von Ihnen, sondern von Ihrem Vermieter.
Ihr Vermieter wählt beim Bestellen, ob wir Ihnen die Bescheinigung zusätzlich direkt per E-Mail schicken; voreingestellt ist das so. Dann informieren wir Sie in dieser E-Mail. Schickt Ihr Vermieter sie Ihnen lieber selbst, bekommen Sie von uns nur einen kurzen Hinweis per E-Mail, dass er über mietnachweis.de eine Bescheinigung für Sie erstellt hat, mit den Informationen unten, aber ohne die Bescheinigung. Bestellt er den Versand per Post, geht der Brief immer an Ihre Anschrift.
- Ihre Informationen nach Art. 14 DSGVO auf einen Blick
- Verantwortlich: mietnachweis.de, Tobias Mattern, Bänschstraße 37, 10247 Berlin, datenschutz@mietnachweis.de.
- Quelle: Ihr Vermieter, der die Angaben über sein Vermieter-Konto bei uns eingegeben hat.
- Daten: Anrede, Name, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und Anschrift, gegebenenfalls Ihre Telefonnummer, sowie die Angaben zu Ihrem Mietverhältnis: Wohnung, Mietzeitraum, Angaben zu den Mietzahlungen, gegebenenfalls Rückstände und eine Bemerkung.
- Zweck: die Bescheinigung zu erstellen, sie Ihnen zu schicken und ihre Echtheit prüfbar zu machen.
- Rechtsgrundlage: gegenüber Ihrem Vermieter der Vertrag mit ihm (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), Ihnen gegenüber das berechtigte Interesse an einer zuverlässigen, prüfbaren Bescheinigung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
- Empfänger: Ihr Vermieter sowie die unten genannten Dienstleister.
- Speicherdauer: wie unter „Daten des Vermieters“ und „Wie lange speichern wir Daten?“ beschrieben, also Reduzierung auf Prüfdaten spätestens 12 Monate nach der Ausstellung und Löschung am Ende des dritten Kalenderjahres danach.
- Ihre Rechte: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Datenübertragbarkeit und Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde (siehe „Ihre Rechte“).
- Löschen: über den Link in unserer E-Mail oder unter mietnachweis.de/daten-loeschen (Ich bin Mieter) mit dem Prüfcode Ihrer Bescheinigung und Ihrer E-Mail-Adresse. Wir senden Ihnen dann einen Bestätigungslink an die gespeicherte E-Mail-Adresse; erst nach Ihrem Klick löschen wir.
Teilen über Ihre eigenen Apps
Statt uns die Anfrage verschicken zu lassen, können Sie Ihrem Vermieter den persönlichen Bestätigungslink selbst schicken, am Ende Ihrer Anfrage und auf Ihrer Statusseite.
Die Buttons sind einfache Links. Erst beim Klick öffnen sie die App auf Ihrem Gerät (WhatsApp, Nachrichten, Telegram, Ihr Mailprogramm oder das Teilen-Menü) mit einem vorbereiteten Text. Wir übermitteln dabei keine Daten an diese Anbieter und binden keine Skripte oder Tracking-Pixel dieser Dienste ein. Ab dem Klick gelten die Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Anbieters.
An Ihrer Anfrage vermerken wir nur, über welchen Weg geteilt wurde (z. B. „WhatsApp“ oder „Link kopiert“) und wann, ohne Inhalte und ohne Empfänger. Das hilft uns, Missbrauch zu erkennen. Der Vermerk wird mit Ihrer Anfrage gespeichert. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Eine Klick-Statistik erstellen wir nur, wenn Sie der Statistik zugestimmt haben.
- Kontrollmail und Melde-Funktion
Haben Sie eine E-Mail-Adresse Ihres Vermieters angegeben, schicken wir ihm nach der Bestätigung eine Kontrollmail. Darüber kann er melden, dass er die Bestätigung nicht selbst abgegeben hat. Zweck ist der Schutz vor Missbrauch (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
- Sicherheits-Cookie mn_device
Wir setzen das Cookie „mn_device“ mit einer zufälligen Kennung für 30 Tage. Es zeigt uns, ob Anfrage und Bestätigung im selben Browser erfolgen, damit wir erkennen, wenn jemand die Bestätigung seines Vermieters selbst abgibt. Außerdem erkennen wir daran, ob eine Änderung Ihrer E-Mail-Adresse auf der Statusseite aus dem Browser kommt, mit dem Sie die Anfrage gestellt haben; sonst fragen wir zusätzlich einen SMS-Code ab. An der Anfrage speichern wir nur einen daraus berechneten Prüfwert. Ohne dieses Cookie können wir die von Ihnen gewünschte Anfrage nicht sicher abwickeln; wir setzen es deshalb ohne Einwilligung (§ 25 Abs. 2 Nr. 2 TDDDG, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Für Werbung oder Statistik nutzen wir es nicht.
Testmodus
Unter mietnachweis.de/testmodus können Sie den Ablauf ohne echte Anfrage ausprobieren. Wir verschicken dabei keine E-Mails und keine SMS, und es fällt keine Zahlung an. Am Ende entsteht eine Testbescheinigung mit Muster-Unterschrift, die die Prüfung als „Testbescheinigung“ ausweist. Dafür speichern wir die im Testmodus eingegebenen Angaben und löschen sie nach 7 Tagen automatisch. Bitte geben Sie im Testmodus keine echten Daten ein.
Vermieter-Konto und Kontakt
- Vermieter-Konto
Für ein Vermieter-Konto speichern wir Ihre E-Mail-Adresse, Ihr Passwort (nur als nicht umkehrbaren Hash), Ihre Profilangaben (einschließlich einer abweichenden Rechnungsanschrift, falls Sie eine hinterlegen), den Zeitpunkt Ihrer letzten Anmeldung und die Bescheinigungen, die Sie über das Konto erstellen. Rechtsgrundlage ist der Vertrag (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Ihr Konto können Sie jederzeit im Vermieter-Konto unter „Profil“ löschen.
- Firmenlogo im Vermieterkonto
Wenn Sie ein Logo hochladen, speichern wir eine neu berechnete Fassung des Bildes (PNG, ohne Metadaten wie Kameradaten oder Standort), ihre Prüfsumme, den Zeitpunkt des Hochladens, den Status der Prüfung und Ihr Konto. Ihre Originaldatei speichern wir nicht. Zweck ist die Darstellung Ihres Logos auf Ihren Bescheinigungen; Rechtsgrundlage ist der Vertrag mit Ihnen (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Vor der Freigabe sehen die dafür zuständigen Personen in unserem Team das Logo mit Ihrem Kontonamen, um Missbrauch zu verhindern (berechtigtes Interesse, Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Bitte laden Sie keine Fotos von Personen als Logo hoch.
Empfänger. Das Logo steht auf den Bescheinigungen, die Sie ausstellen. Die Mietpartei erhält sie und kann sie an künftige Vermieter weitergeben. Gespeichert wird das Logo bei unserem Hosting-Dienstleister, der es in unserem Auftrag verarbeitet.
Löschung. Sie können das Logo jederzeit im Profil entfernen oder durch ein neues ersetzen. Es erscheint dann auf keiner neuen Bescheinigung mehr. Steht es auf keiner ausgestellten Bescheinigung, löschen wir es dabei sofort; das gilt auch für ein abgelehntes Logo. Ein abgelehntes Logo, das Sie nicht selbst entfernen, löschen wir 30 Tage nach der Ablehnung automatisch (im nächsten nächtlichen Lauf). Auf bereits ausgestellten Bescheinigungen bleibt das Logo Teil des Dokuments. Dafür bewahren wir eine Kopie des Logos auf, damit wir diese Bescheinigungen unverändert erneut erzeugen können. Diese Kopie löschen wir, sobald alle Bescheinigungen mit diesem Logo auf Prüfdaten reduziert sind, also spätestens 12 Monate nach der letzten Ausstellung mit diesem Logo, sofern es nicht Ihr aktuelles Logo ist. Löschen Sie Ihre Organisation oder als letzter Inhaber Ihr Vermieter-Konto, löschen wir alle gespeicherten Logos, auch diese Kopien; die gespeicherten PDF-Dateien der Bescheinigungen aus Ihrem Konto löschen wir dabei ebenfalls und reduzieren die Bescheinigungen auf Prüfdaten. Bescheinigungen, die Sie oder die Mietpartei bereits erhalten haben, behalten das Logo als Teil des Dokuments.
- Gespeicherte Wohnungen
Vermieter können im Vermieter-Konto Wohnungen speichern (Anschrift, optional eine eigene Bezeichnung wie „2. OG links“), damit sie sie bei der nächsten Bescheinigung nicht neu eingeben müssen. Das sind Daten des Vermieters; Rechtsgrundlage ist der Vertrag (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Sie bleiben, bis der Vermieter sie entfernt, und werden spätestens mit dem Konto bzw. der Organisation gelöscht. Beim Erstellen einer neuen Bescheinigung schlagen wir die Mietpartei aus der letzten eigenen Bescheinigung für diese Wohnung vor (Anrede, Name, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, bisherige Anschrift, Mietbeginn). Das ist eine Weiterverwendung eigener Bescheinigungsdaten innerhalb ihrer bestehenden Speicherfrist auf Grundlage des berechtigten Interesses an einer einfachen und fehlerarmen Eingabe (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Mieterdaten speichern wir dafür nicht zusätzlich; nach der Reduzierung einer Bescheinigung auf Prüfdaten entfällt auch der Vorschlag.
- Team einer Hausverwaltung
Hausverwaltungen können weitere Personen in ihr Vermieter-Konto einladen. Dafür speichern wir E-Mail-Adresse und Rolle der eingeladenen Person, wer eingeladen hat und wann; nimmt sie an, auch ihren Namen, ihr Passwort (nur als Hash) und ihre Handynummer. Eine Einladung gilt 7 Tage; wir löschen sie 30 Tage nach Ablauf dieser Frist, auch wenn sie angenommen wurde. Alle Mitglieder sehen die Bescheinigungen, Entwürfe und Wohnungen der Hausverwaltung. Damit Abläufe nachvollziehbar bleiben, speichern wir im Verlauf, wer wann jemanden eingeladen oder entfernt, eine Bescheinigung erstellt, heruntergeladen oder neu gesendet, eine Anfrage aus dem Eingang geöffnet oder einen Export erstellt hat (Name zum Zeitpunkt, Zeitpunkt, nicht umkehrbarer Prüfwert der IP-Adresse). Den Verlauf sieht nur der Inhaber; wir löschen die Einträge nach 12 Monaten. Rechtsgrundlage ist der Vertrag mit der Hausverwaltung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO) und das berechtigte Interesse an nachvollziehbaren Abläufen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
- Mietpartei einladen
Über „Mieter einladen“ können Vermieter ihre Mietpartei per Link bitten, ihre Angaben für die Bescheinigung selbst einzutragen oder die Bescheinigung selbst anzufordern und zu bezahlen. Dafür speichern wir, wer eingeladen hat und wann, wer die Gebühr trägt, die gewählte Anrede, eine optionale Nachricht des Vermieters und den Stand der Einladung (eingegangen, ausgestellt, abgelehnt). Soll die Einladung per E-Mail gehen, speichern wir außerdem die E-Mail-Adresse der Mietpartei; sie stammt vom Vermieter, und wir nutzen sie nur für diese Einladung. Trägt der Vermieter die Gebühr, gibt die Mietpartei über den Link Anrede, Name, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Anschrift, Wohnung und Mietzeitraum ein; daraus entsteht ein Entwurf im Vermieter-Konto. Trägt die Mietpartei die Gebühr, führt der Link in die gewohnte Anfrage, und sie kann die Einladung auch ablehnen. Trägt die Mietpartei ihre Angaben ein oder lehnt sie ab, informieren wir den Vermieter per E-Mail. Ein Link gilt 14 Tage. Eine nicht genutzte Einladung löschen wir 30 Tage nach Ablauf des Links, eine Einladung mit eingegangenen Angaben 30 Tage nach deren Eingang und eine ausgestellte 30 Tage nach dem Ausstellen. Die eingetragenen Angaben gehen schon beim Ausstellen in den Entwurf über und werden in der Einladung gelöscht; für Entwurf, Anfrage und Bescheinigung gelten die übrigen Abschnitte dieser Erklärung. Löscht die Mietpartei ihre Daten unter mietnachweis.de/daten-loeschen, löschen wir Einladungen zu ihrer E-Mail-Adresse sofort; wird das Vermieter-Konto bzw. die Hausverwaltung gelöscht, löschen wir alle ihre Einladungen. Rechtsgrundlage ist gegenüber dem Vermieter der Vertrag (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), gegenüber der Mietpartei das berechtigte Interesse von Vermieter, Mietpartei und uns, die Bescheinigung einfach und mit richtigen Angaben zu erstellen (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Ob sie den Link nutzt, entscheidet die Mietpartei selbst.
- Eingang und Eingangsadressen
Anfragen von Mietern an die Adressen der Mitglieder und an bis zu fünf zusätzlich bestätigte Eingangsadressen erscheinen im Eingang des Kontos. Eine zusätzliche Adresse zählt erst, wenn jemand den Link bestätigt, den wir an genau diese Adresse schicken; der Link gilt 24 Stunden. Zu jeder Eingangsadresse speichern wir die Adresse, wer sie hinzugefügt hat und wann sie bestätigt wurde, bis sie entfernt oder das Konto gelöscht wird. Eine nicht bestätigte Adresse löschen wir 7 Tage nach Ablauf des Links. Bestätigt ein angemeldetes Mitglied eine Anfrage aus dem Eingang, braucht es keinen SMS-Code: Als Nachweis speichern wir, dass die Bestätigung im angemeldeten Konto erfolgte und wer bestätigt hat.
- Export und Monatsübersicht
Hausverwaltungen können unter „Export und Belege“ ihre Bescheinigungen als Tabelle (CSV) oder zusammen mit den PDFs und Rechnungen herunterladen und eine Monatsübersicht ihrer Einzelrechnungen erstellen. Wir erzeugen diese Dateien nur auf Anforderung und speichern sie nicht. Geburtsdaten, E-Mail-Adressen und Telefonnummern der Mietparteien, ihre bisherige Anschrift und Unterschriften enthält der Export nicht. Rechtsgrundlage ist der Vertrag (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
- Auskunft per Download
Unter „Ihre Daten“ sehen Sie, wie lange wir was speichern, und laden eine Kopie Ihrer Kontodaten als Datei herunter (Art. 15 und 20 DSGVO). Sie enthält Ihr Profil, Ihre Organisation und Rolle und eine Übersicht der Bescheinigungen Ihrer Organisation, ohne Geburtsdaten und Kontaktdaten der Mietparteien.
- Löschung nach 36 Monaten ohne Nutzung
Nutzen Sie Ihr Konto 36 Monate lang nicht (keine Anmeldung, keine neue Bescheinigung, keine Bestätigung einer Anfrage), löschen wir es. 30 Tage vorher schreiben wir Ihnen eine E-Mail; melden Sie sich bis dahin an, bleibt das Konto bestehen. Konten einer Hausverwaltung, in der weitere Mitglieder aktiv sind, löschen wir nicht automatisch. Die Löschung wirkt wie Ihre eigene: Selbst erstellte Bescheinigungen reduzieren wir auf Prüfdaten, Rechnungen bewahren wir weiter gesetzlich auf. So halten wir den Grundsatz der Speicherbegrenzung ein (Art. 5 Abs. 1 lit. e DSGVO).
- Unsere Rolle
Für den Dienst und die Daten im Vermieter-Konto sind wir selbst verantwortlich (Art. 4 Nr. 7 DSGVO), auch wenn eine Hausverwaltung ihn für ihre Mietverhältnisse nutzt. Wir verarbeiten die Daten nicht im Auftrag der Hausverwaltung und schließen deshalb keinen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (Art. 28 DSGVO). Eine Erklärung dazu schicken wir Ihnen auf Wunsch gern zu.
- Wenn Sie uns schreiben
Schreiben Sie uns per E-Mail oder über das Kontaktformular, verarbeiten wir Ihre Angaben, um Ihre Anfrage zu beantworten. Rechtsgrundlage ist der Vertrag (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), wenn es um eine Bestellung geht, sonst unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
- Feedback-Formular
Über unser Feedback-Formular (mietnachweis.de/feedback, verlinkt nach der Bestellung und in der Bewertungs-E-Mail) können Sie uns direkt sagen, was nicht gepasst hat. Pflicht ist nur die Nachricht; Ihre E-Mail-Adresse geben Sie freiwillig an, wenn Sie eine Antwort möchten. Die Nachricht geht per E-Mail an unser Postfach kontakt@mietnachweis.de, zusammen mit der Angabe, von welcher Seite Sie kamen. Über Telegram erhalten wir nur einen kurzen Hinweis auf den Eingang mit dieser Herkunft, ohne Ihre Nachricht und ohne Ihre Adresse. Wir verwenden die Angaben nur, um Ihre Nachricht zu bearbeiten und Ihnen gegebenenfalls zu antworten. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse, Rückmeldungen zu bearbeiten und unseren Service zu verbessern (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). In unserer Datenbank speichern wir die Nachricht nicht. Die E-Mail löschen wir 12 Monate nach Eingang.
Bewertungen
- Bitte um eine Bewertung per E-Mail
Im Bestellschritt können Sie freiwillig ein Häkchen setzen, damit wir Sie nach der Bestellung einmal per E-Mail um eine Bewertung bitten. Ohne dieses Häkchen schicken wir keine solche E-Mail. Mit Häkchen schicken wir sie frühestens zwölf Stunden, nachdem wir Ihnen die Bescheinigung zugeschickt haben, und nur ein einziges Mal; nach einer Erstattung entfällt sie. Dafür verwenden wir Ihre E-Mail-Adresse und Ihren Namen aus der Bestellung. Mit der Bescheinigung speichern wir, wann Sie eingewilligt haben, welchen Wortlaut Sie dabei gesehen haben, ob und wann wir die E-Mail verschickt haben und gegebenenfalls Ihren Widerruf. Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO). Sie können sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, über den Link „Bewertungsbitte abbestellen“ in der E-Mail oder per Nachricht an datenschutz@mietnachweis.de. Diese Angaben löschen wir zusammen mit den Personenangaben der Bescheinigung (siehe „Wie lange speichern wir Daten?“).
- Links zu Trustpilot
Nach der Bestellung, nach der Bestätigung durch den Vermieter und in der Bewertungs-E-Mail verlinken wir unsere Bewertungsseite bei Trustpilot, einem unabhängigen Bewertungsportal der Trustpilot A/S in Kopenhagen, Dänemark. Wir binden dafür kein Skript und kein Widget von Trustpilot ein, setzen keine Cookies für Trustpilot und übermitteln keine Daten an Trustpilot. Erst wenn Sie den Link öffnen, verarbeitet Trustpilot Daten in eigener Verantwortung; dafür gilt die Datenschutzerklärung von Trustpilot. Gleichwertig daneben steht immer der Weg, uns direkt zu schreiben (siehe „Feedback-Formular“).
Weitere Zwecke
Daneben verarbeiten wir Daten, soweit das nötig ist, um
- Betrug, Missbrauch und Angriffe zu erkennen und abzuwehren,
- technische Fehler zu finden und zu beheben,
- gesetzliche Pflichten zu erfüllen, zum Beispiel Aufbewahrungspflichten,
- Rechtsansprüche geltend zu machen oder abzuwehren.
Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) oder eine rechtliche Pflicht (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO). Für einen anderen Zweck nutzen wir Ihre Daten nur, wenn er mit dem ursprünglichen Zweck vereinbar ist; darüber informieren wir Sie vorher.
- Sicherheitsprotokoll
Wichtige Vorgänge, zum Beispiel Bestätigungen, Änderungen, Anmeldungen und Löschungen, protokollieren wir mit Zeitpunkt und einem nicht umkehrbaren Prüfwert der IP-Adresse. So erkennen wir Missbrauch und können Vorgänge nachvollziehen. Einträge zu Anfragen löschen wir nach 90 Tagen, Protokolle von Verwaltungsvorgängen nach 2 Jahren. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
- Unzustellbare E-Mails
Erfahren wir, dass eine unserer E-Mails an Sie nicht zugestellt werden konnte, bitten wir Sie auf Ihrer Statusseite und gegebenenfalls einmal per SMS, Ihre Adresse zu prüfen. Rechtsgrundlage ist der Vertrag (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
- „Nicht von dir?“
In unseren E-Mails an Mieter steht ein Link, über den der Empfänger melden kann, dass er die Anfrage nicht gestellt hat. Dann schicken wir an diese Adresse keine Erinnerungen mehr und bitten den Antragsteller auf seiner Statusseite und einmal per SMS, seine E-Mail-Adresse zu korrigieren. Die Meldung speichern wir mit der Anfrage. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse am Schutz vor Missbrauch (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Empfänger und Dienstleister
Ihre Daten sehen bei uns nur Personen, die sie für ihre Aufgabe brauchen. An Behörden geben wir Daten nur, wenn wir dazu verpflichtet sind. Dienstleister, die Daten in unserem Auftrag verarbeiten, haben wir nach Art. 28 DSGVO vertraglich verpflichtet. Wer Daten als eigener Verantwortlicher verarbeitet, steht beim jeweiligen Eintrag.
- Hetzner Online GmbH
Hosting von Website, Anwendung und Datenbank sowie verschlüsselte Sicherungskopien der Datenbank (Hetzner Storage Box) in deutschen Rechenzentren. Sitz: Industriestr. 25, 91710 Gunzenhausen, Deutschland.
- Stripe Payments Europe, Limited
Für die Zahlungsabwicklung, teils als unser Auftragsverarbeiter und teils als eigener Verantwortlicher (zum Beispiel für eigene gesetzliche Pflichten und die Betrugsprävention). Rechtsgrundlage für unsere Übermittlung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Sitz: 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, D02 H210, Irland.
- PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A.
Wenn Sie im Bezahlvorgang PayPal wählen, werden die für die Zahlung nötigen Daten (z. B. Betrag, Bestellbezug, Name und E-Mail-Adresse) an PayPal übermittelt. Rechtsgrundlage für unsere Übermittlung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung). PayPal verarbeitet diese Daten als eigener Verantwortlicher in eigener Verantwortung nach seiner Datenschutzerklärung, nicht in unserem Auftrag. Sitz: 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxemburg. Weitere Informationen: https://www.paypal.com/de/legalhub/privacy-full
- Klarna Bank AB (publ)
Wenn Sie im Bezahlvorgang eine Zahlart von Klarna wählen, werden die für die Zahlung nötigen Daten (z. B. Betrag, Bestellbezug, Name, E-Mail-Adresse und Anschrift) an Klarna übermittelt. Rechtsgrundlage für unsere Übermittlung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung). Klarna verarbeitet diese Daten als eigener Verantwortlicher in eigener Verantwortung nach seiner Datenschutzerklärung, nicht in unserem Auftrag; je nach Zahlart kann dazu eine Identitäts- und Bonitätsprüfung gehören. Sitz: Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden. Weitere Informationen: https://www.klarna.com/de/datenschutz/
- Billbee GmbH
Für die Rechnungserstellung: Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Bestellung und Betrag. Von Billbee gelangen die Rechnungsdaten in unsere Buchhaltungssoftware Lexware Office. Sitz von Billbee: Paulinenstraße 54, 32756 Detmold, Deutschland.
- Haufe-Lexware GmbH & Co. KG (Lexware Office)
Für unsere Buchhaltung: die Rechnungsdaten (Name, Anschrift, Bestellung und Betrag), die Billbee an Lexware Office übergibt. Die Daten liegen in Rechenzentren von Amazon Web Services in Frankfurt am Main. Lexware verarbeitet die Daten in unserem Auftrag (Art. 28 DSGVO); Vertragspartner für die Auftragsverarbeitung ist die Haufe Service Center GmbH unter derselben Anschrift. Sitz: Munzinger Straße 9, 79111 Freiburg, Deutschland.
- A&O Fischer GmbH & Co. KG (LetterXpress)
Wenn Sie die Bescheinigung zusätzlich per Post bestellen, übermitteln wir die Bescheinigung und Ihre Anschrift an LetterXpress. LetterXpress druckt den Brief und verschickt ihn, unter anderem über die Deutsche Post AG, und erbringt die Leistung nur in der EU und im EWR. A&O Fischer GmbH & Co. KG verarbeitet die Daten in unserem Auftrag (Art. 28 DSGVO). Sitz: Maybachstraße 9, 21423 Winsen (Luhe), Deutschland.
- LINK Mobility Poland sp. z o.o. (SMSAPI)
Für den Versand aller SMS (Codes, Links an den Vermieter, Hinweise an den Mieter): Handynummer und Text der SMS (siehe „SMS: Codes, Links und Protokoll“). Die Daten werden in Rechenzentren in Polen verarbeitet. SMSAPI verarbeitet die Daten in unserem Auftrag (Art. 28 DSGVO). Sitz: Toszecka 101, 44-117 Gliwice, Polen.
- Google Cloud EMEA Limited (Google Workspace)
Für den Versand unserer E-Mails (zum Beispiel Status-E-Mails, Bescheinigung, Rechnung und Eingangsbestätigungen) nutzen wir Google Workspace. Google erhält dafür die Empfängeradresse und den Inhalt der jeweiligen E-Mail und verarbeitet die Daten in unserem Auftrag (Art. 28 DSGVO). Dabei können Daten an Google LLC in den USA gehen; Grundlage dafür ist das EU-US Data Privacy Framework, ergänzend die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission. Sitz: Irland.
- Google Ireland Limited / Google LLC
Für die Statistik mit Google Analytics und die Conversion-Messung für Google Ads (beides nur mit Einwilligung) und die Adressvorschläge in unseren Formularen (Google Maps Platform, Abfrage über unseren Server, siehe „Wenn Sie die Website besuchen“). Sitz: Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland / 1600 Amphitheatre Parkway, Mountain View, CA 94043, USA.
- Sentry (Functional Software, Inc. d/b/a Sentry)
Für das Erkennen und Beheben technischer Fehler und langsamer Seiten. Bei einem Fehler übermitteln wir Fehlerdetails, Zeitpunkt, die betroffene Adresse sowie Browser und Betriebssystem. Bei etwa jedem zehnten Seitenaufruf übermitteln wir außerdem, wie lange Seite und Anfragen zum Laden brauchten, mit derselben Adresse sowie Browser und Betriebssystem. Formularinhalte senden wir nicht mit. Datenfelder mit Namen, Anschriften, Geburtsdaten, E-Mail-Adressen, Telefonnummern, Unterschriften, Codes, Zugangs-Token, Passwörtern und Bankdaten entfernen wir vorher. Aus dem Text von Fehlermeldungen, Zusatzangaben und Adressen entfernen wir außerdem E-Mail-Adressen, Telefonnummern, eingebettete Bilder und lange Zugangs-Token; andere Angaben in solchen Texten, etwa Namen, erkennen wir dort nicht automatisch. Die Daten werden in der EU gespeichert (EU-Datenregion von Sentry in Frankfurt am Main); ein Zugriff durch Functional Software, Inc. aus den USA bleibt möglich. Grundlage für Übermittlungen in die USA ist das EU-US Data Privacy Framework, ergänzend die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission. Die Fehlerberichte werden nach 90 Tagen gelöscht. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an einem stabilen und sicheren Service (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Sitz: 45 Fremont Street, 8th Floor, San Francisco, CA 94105, USA. Weitere Informationen: https://sentry.io/privacy/
- Telegram Messenger Inc.
Über einen Bot im Messenger Telegram schicken wir uns selbst interne Hinweise zu Anfragen, Bestätigungen, Zahlungen, Widerrufen, eingegangenen Rückmeldungen über das Feedback-Formular und technischen Störungen. Diese Nachrichten enthalten keine unmittelbar identifizierenden Angaben wie Namen, Anschriften oder Telefonnummern, wohl aber die Art des Ereignisses, eine Vorgangs- oder Bescheinigungsnummer, den Zeitpunkt, gegebenenfalls den Betrag und die Art eines technischen Fehlers. E-Mail-Adressen erscheinen bei Zustellfehlern und in Fehlermeldungen nur gekürzt (z. B. „m***@web.de“). Daten von Nutzern im EWR speichert Telegram nach eigenen Angaben in Rechenzentren in den Niederlanden; Übermittlungen an Konzerngesellschaften auf den Britischen Jungferninseln und in den Vereinigten Arabischen Emiraten stützt Telegram auf Standardvertragsklauseln, ein Angemessenheitsbeschluss besteht dafür nicht. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse, Anfragen schnell zu bearbeiten und Störungen sofort zu bemerken (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Sitz: Britische Jungferninseln; Vertreter in der EU nach Art. 27 DSGVO: EDPO, Avenue Huart Hamoir 71, 1030 Brüssel, Belgien.
- UptimeRobot s. r. o.
Für die Überwachung der Erreichbarkeit unserer Website. Der Dienst ruft nur unsere öffentlichen Seiten in regelmäßigen Abständen auf und erfasst keine Daten von Besuchern. UptimeRobot verarbeitet Daten in unserem Auftrag (Art. 28 DSGVO), vor allem in der EU und zum Teil in den USA; für Übermittlungen außerhalb des EWR gelten die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission. Rechtsgrundlage ist unser berechtigtes Interesse an einem erreichbaren Service (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Sitz: Obchodná 507/2, 811 06 Bratislava, Slowakei. Weitere Informationen: https://uptimerobot.com/privacy/
- Daten von mietschuldenfreiheitsbescheinigung.de
Unsere Ratgeberseite mietschuldenfreiheitsbescheinigung.de betreiben wir selbst. Haben Sie auf der Ratgeberseite mietschuldenfreiheitsbescheinigung.de der Statistik zugestimmt, schickt sie uns: aufgerufene Seiten, eine zufällige Sitzungs-Kennung, Herkunft und UTM-Parameter, Gerätetyp, Scroll-Tiefe, Verweildauer sowie Klicks auf Hinweise und Downloads. Namen, Kontaktdaten und IP-Adressen gehören nicht dazu. Wir nutzen die Daten, um unsere Inhalte zu verbessern, und löschen sie nach 365 Tagen. Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung auf der Ratgeberseite (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), die Sie dort jederzeit widerrufen können. Unabhängig davon zählt die Ratgeberseite ihre Seitenaufrufe ohne Cookies und ohne Skript in Ihrem Browser: Der Server der Ratgeberseite meldet jeden Seitenabruf direkt an unseren Server, nur mit der Adresse der Seite und der Geräteklasse, ohne IP-Adresse, ohne Browserangabe und ohne Kennung. Wir speichern daraus nur Zähler je Seite, Tag und Geräteklasse, so wie oben unter „Seitenaufrufe zählen ohne Cookies“ beschrieben, und löschen sie nach 13 Monaten (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
Übermittlung in Länder außerhalb der EU
Einige Dienstleister sitzen außerhalb der EU oder gehören zu Konzernen mit Sitz dort: Google, Stripe und Sentry in den USA (Sentry speichert unsere Fehlerberichte in der EU, ein Zugriff aus den USA bleibt aber möglich), UptimeRobot verarbeitet Daten zum Teil in den USA, und Telegram übermittelt Daten an Konzerngesellschaften auf den Britischen Jungferninseln und in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Übermitteln wir Daten in ein Land außerhalb der EU und des EWR, stützen wir uns auf einen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission (für die USA das EU-US Data Privacy Framework, Art. 45 DSGVO) oder auf geeignete Garantien, vor allem die Standardvertragsklauseln der EU-Kommission (Art. 46 DSGVO). Für die Übermittlungen von Telegram gibt es keinen Angemessenheitsbeschluss; Telegram stützt sie auf Standardvertragsklauseln. Trotzdem können Behörden in diesen Ländern unter Umständen auf Daten zugreifen, ohne dass Sie davon erfahren oder sich wirksam wehren können. Fragen dazu beantworten wir gern unter datenschutz@mietnachweis.de.
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Wie lange speichern wir Daten?
Wir speichern Daten nur so lange, wie wir sie für den Zweck brauchen oder ein Gesetz uns zur Aufbewahrung verpflichtet. Die wichtigsten Fristen:
- Bescheinigung
Die Daten der Bescheinigung reduzieren wir spätestens 12 Monate nach der Ausstellung automatisch auf Prüfdaten ohne Personenangaben (Bescheinigungsnummer, Prüfcode, Datum der Bestätigung, Dokumentart und Status, siehe „Daten des Vermieters“). Die Prüfdaten dienen der Echtheitsprüfung der Bescheinigung (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, berechtigtes Interesse an der Prüfbarkeit). Am Ende des dritten Kalenderjahres nach der Ausstellung löschen wir sie automatisch.
- Anfrage
Ihre Anfrage (Ihre Angaben, die Angaben zum Vermieter, Telefonnummern, die persönliche Zeile und die Vermerke zum Versand) brauchen wir, bis Ihr Vermieter bestätigt und Sie bezahlt haben oder die Frist abgelaufen ist. 30 Tage nach Ablauf der Frist löschen wir eine Anfrage ohne Bezahlung automatisch. Haben Sie den Haken gesetzt oder den Bezahlvorgang begonnen, aber nicht bezahlt, löschen wir die dabei angelegten Bestelldaten, sobald die Zahlungsfrist Ihrer Anfrage abgelaufen ist, frühestens 7 und spätestens 30 Tage nach dem Bezahlversuch. Das gilt auch, wenn die Zahlung fehlgeschlagen ist oder nicht abgeschlossen wurde. Haben Sie bezahlt, stehen die Daten in der Bescheinigung; aus der Anfrage löschen wir dann alles Persönliche und behalten nur die Nummern, die der Download-Link in Ihrer E-Mail braucht. Löschen Sie Ihre Daten über mietnachweis.de/daten-loeschen, löschen wir die Anfrage sofort mit.
- Entwürfe im Vermieter-Konto
Erstellt und unterschreibt ein Vermieter in seinem Vermieter-Konto eine Bescheinigung, bezahlt sie aber nicht, bleibt sie als Entwurf in seiner Liste. Solche Entwürfe (mit den Angaben zu Mieter, Wohnung und Mietzahlungen sowie der Unterschrift) löschen wir spätestens 30 Tage nach dem Anlegen automatisch. Wurde der Bezahlvorgang begonnen, aber nicht abgeschlossen, löschen wir den Entwurf, sobald die dabei angelegten Bestelldaten gelöscht sind (siehe „Anfrage“).
- Rechnungen
Rechnungen zur Bestellung bewahren wir getrennt davon in unserem Rechnungsprogramm acht Jahre auf (§ 147 Abs. 3 AO, § 14b UStG, Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO), gerechnet ab dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Je nach Unterlage betragen die gesetzlichen Fristen sonst sechs Jahre (zum Beispiel Geschäftsbriefe) oder zehn Jahre (zum Beispiel Bücher und Aufzeichnungen), jeweils ab dem Schluss des Kalenderjahres.
- Widerruf
Widerrufserklärungen, die Sie über unsere Widerrufsfunktion („Vertrag widerrufen“) abgeben (Name, Angaben zum Vertrag, E-Mail-Adresse für die Eingangsbestätigung sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs), verarbeiten wir, um Ihnen den Eingang zu bestätigen; Rechtsgrundlage dafür ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO in Verbindung mit § 356a BGB. Danach bewahren wir sie als Nachweis über Inhalt und Eingang der Erklärung auf, bis Ansprüche aus dem Widerruf verjährt sind (regelmäßige Verjährung von drei Jahren ab dem Schluss des Jahres, in dem der Widerruf einging, §§ 195, 199 BGB). Rechtsgrundlage dafür ist unser berechtigtes Interesse am Nachweis nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Die Einträge werden am Ende des 31. Dezember des dritten auf den Eingang folgenden Jahres automatisch gelöscht.
- E-Mail-Archiv
Kopien der E-Mails, die steuer- und handelsrechtlich aufzubewahren sind, legen wir in einem E-Mail-Archiv ab: die Kaufbestätigung mit Rechnung und Bestellübersicht (an Mieter oder an Vermieter als Auftraggeber) und die Bestellbestätigung, solange die Zahlung noch verarbeitet wird (zum Beispiel, wenn eine Zahlart die Zahlung erst später bestätigt). Alle anderen E-Mails archivieren wir nicht, zum Beispiel reine Weiterleitungen der Bescheinigung, Löschbestätigungen, Eingangsbestätigungen von Kontaktanfragen und E-Mails mit persönlichen Zugangslinks (Bestätigungs-, Anmelde-, Status- oder Zahlungslinks). Rechnungen und Buchungsbelege bewahren wir acht Jahre auf (§ 147 Abs. 3 AO, § 14b UStG), sonstige Geschäftsbriefe sechs Jahre; die Frist beginnt jeweils mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die E-Mail versandt wurde. Danach löschen wir die Kopien. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Einzelne weitere E-Mails bewahren wir nur auf, soweit wir sie zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, und nur so lange, wie das erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Eine Löschung Ihrer Daten auf Antrag erfasst archivierte Kopien erst mit Ablauf der Aufbewahrungsfrist beziehungsweise nach Wegfall dieses Zwecks (Art. 17 Abs. 3 lit. b und e DSGVO).
- Weitere Fristen
- Server-Protokolle: spätestens acht Tage.
- Testmodus: 7 Tage.
- Übernahme aus der Vorlage: Angaben im Entwurf bis zur Übernahme, höchstens 30 Minuten; Zähler gegen Missbrauch 10 Minuten.
- SMS-Protokoll: 400 Tage.
- Eigene Reichweitenmessung: 365 Tage.
- Nachweis Ihrer Cookie-Auswahl: 36 Monate.
- Google Analytics: 14 Monate.
- Google Ads (Conversion-Messung): Klick-Kennung 90 Tage ab dem Anzeigenklick.
- Fehlerberichte bei Sentry: 90 Tage.
- Rückmeldungen über das Feedback-Formular: 12 Monate nach Eingang.
- Vermieter-Konten: bis Sie sie löschen; nach 36 Monaten ohne Nutzung löschen wir sie, mit einer Vorwarnung 30 Tage vorher.
- Gespeicherte Wohnungen im Vermieter-Konto: bis Sie sie entfernen, spätestens mit dem Konto.
- Verlauf im Team einer Hausverwaltung: 12 Monate.
- Einladungen ins Team: 30 Tage nach Ablauf der Einladung (sie gilt 7 Tage), auch wenn sie angenommen wurde.
- Einladungen an Mietparteien („Mieter einladen“): 30 Tage nach Ablauf des Links (er gilt 14 Tage), nach Eingang der Angaben bzw. nach dem Ausstellen.
- Eingangsadressen einer Hausverwaltung: bis sie entfernt werden, spätestens mit dem Konto.
- Bestätigungslinks zum Löschen (Mieter und Vermieter): gültig 24 Stunden; die Angaben zum Link löschen wir 7 Tage nach seinem Ablauf.
- Sicherungskopien der Datenbank: verschlüsselt; auf dem Server löschen wir sie nach 14 Tagen, in der Hetzner Storage Box spätestens nach drei Monaten.
Datensicherheit
Unsere Website überträgt alle Daten verschlüsselt (TLS). SMS-Codes speichern wir nur als Prüfwert (Hash), in unserer Datenbank speichern wir IP-Adressen nicht im Klartext (zu den Server-Protokollen siehe „Wenn Sie die Website besuchen“), Sicherungskopien der Datenbank sind verschlüsselt. Zugriff auf personenbezogene Daten haben nur Personen, die ihn für ihre Aufgabe brauchen. Das Admin-Konto ist mit einer zweiten Bestätigung per SMS geschützt.
Ihre Rechte
Sie haben gegenüber uns jederzeit diese Rechte:
- Auskunft über Ihre Daten (Art. 15 DSGVO),
- Berichtigung falscher Daten (Art. 16 DSGVO),
- Löschung (Art. 17 DSGVO),
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO),
- Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO),
- Widerruf einer Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft (Art. 7 Abs. 3 DSGVO), für Cookies über „Cookie-Einstellungen“ am Seitenende.
- Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)
Verarbeiten wir Ihre Daten auf Grundlage unseres berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO), können Sie jederzeit widersprechen, wenn sich das aus Ihrer besonderen Situation ergibt. Dann verarbeiten wir die Daten nicht mehr, es sei denn, wir haben zwingende schutzwürdige Gründe, die Ihre Interessen überwiegen, oder wir brauchen die Daten, um Rechtsansprüche geltend zu machen oder abzuwehren.
Diese Rechte haben auch Personen, deren Daten uns jemand anderes gegeben hat, zum Beispiel Vermieter. Schreiben Sie uns einfach an datenschutz@mietnachweis.de. Wir antworten innerhalb eines Monats. Brauchen wir ausnahmsweise länger, sagen wir Ihnen, warum.
- Daten selbst löschen
- Mieter: unter mietnachweis.de/daten-loeschen (Ich bin Mieter) mit dem Prüfcode Ihrer Bescheinigung und Ihrer E-Mail-Adresse. Wir schicken Ihnen dann einen Bestätigungslink an die gespeicherte E-Mail-Adresse; er gilt 24 Stunden und lässt sich einmal nutzen, erst nach Ihrem Klick löschen wir. Gibt es noch keine Bescheinigung (offene Anfrage ohne Zahlung), löschen Sie Ihre Anfrage auf Ihrer Statusseite über „Anfrage und Daten löschen“; den Link zur Statusseite finden Sie in unseren E-Mails an Sie. Haben Sie schon mit dem Bezahlen begonnen oder finden Sie den Link nicht, schreiben Sie uns an datenschutz@mietnachweis.de; wir löschen Ihre Anfrage dann.
- Vermieter ohne Konto: über den persönlichen Lösch-Link in unserer E-Mail oder auf der Vermieterinfo-Seite. Dafür bestätigen Sie die E-Mail-Adresse, an die wir Ihnen geschrieben haben. Ohne Lösch-Link geht es unter mietnachweis.de/daten-loeschen (Ich bin Vermieter) mit der E-Mail-Adresse oder Handynummer, an die die Anfrage ging: Wir schicken Ihnen dann einen Bestätigungslink per E-Mail bzw. SMS, der 24 Stunden gilt und sich einmal nutzen lässt (siehe „Daten des Vermieters“). Sie können uns auch formlos an datenschutz@mietnachweis.de schreiben.
- Vermieter mit Konto: im Vermieter-Konto unter „Profil“. Eine Kopie Ihrer Kontodaten laden Sie dort unter „Ihre Daten“ herunter.
- Nach der Löschung verbleiben nur die Prüfdaten der Bescheinigung ohne Personenangaben (Bescheinigungsnummer, Prüfcode, Datum der Bestätigung, Dokumentart und Status), damit ihre Echtheit geprüft werden kann (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Wir löschen sie am Ende des dritten Kalenderjahres nach der Ausstellung. Rechnungen und Buchungsbelege bewahren wir acht Jahre ab Schluss des Kalenderjahres auf (§ 147 Abs. 3 AO, § 14b UStG, Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO).
Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Sie können sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde beschweren. Für uns zuständig ist die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (www.datenschutz-berlin.de). Am liebsten klären wir Ihr Anliegen aber vorher direkt mit Ihnen.
Wenn doch etwas schiefgeht
Kommt es trotz aller Vorsicht zu einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, melden wir sie der Aufsichtsbehörde, wenn das Gesetz es verlangt (Art. 33 DSGVO). Besteht ein hohes Risiko für Sie, informieren wir Sie unverzüglich, was passiert ist und was wir dagegen tun (Art. 34 DSGVO).
Keine automatisierten Entscheidungen
Wir treffen keine Entscheidungen, die allein auf einer automatisierten Verarbeitung beruhen und Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfalten (Art. 22 DSGVO), und erstellen keine Profile. Was auf der Bescheinigung steht, bestätigt Ihr Vermieter; wir prüfen den Inhalt nicht.
Unser Service richtet sich an Volljährige. Besondere Kategorien personenbezogener Daten (zum Beispiel Gesundheitsdaten) fragen wir nicht ab.
Fragen
Haben Sie Fragen zu dieser Datenschutzerklärung oder zu Ihren Daten? Schreiben Sie uns an datenschutz@mietnachweis.de.
Stand
Diese Datenschutzerklärung wurde zuletzt am 29. Oktober 2026 aktualisiert. Erstmals veröffentlicht haben wir sie am 8. Juni 2025. Ändern wir sie, passen wir dieses Datum an.
